AMÖ – Einigungsstelle

1.    Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit dem Umzugsvertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verkäufer im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.

Schulstraße 53
65795 Hattersheim

Tel.: 06190/989813

Fax: 06190/989820

Mail: info@amoe.de

Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur binden, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

2.    Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen.

3.    Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.